Zwei Zahlen, die zusammengehören
Die Kapselzahl auf der Vorderseite beschreibt den Packungsinhalt. Für die Nutzungsdauer benötigen Sie zusätzlich die Anzahl Kapseln pro Tag. Die Rechnung lautet: Packungsinhalt geteilt durch Kapseln pro Tagesportion. 60 Kapseln bei zwei täglich ergeben 30 Portionen; 60 Kapseln bei einer täglich ergeben 60 Portionen.
Ein Vergleich aus der Kollektion
| Produkt | Packung | Pro Tag | Portionen |
|---|---|---|---|
| Arginin 1000 | 60 Kapseln | 2 | 30 |
| Zink 6 | 60 Kapseln | 1 | 60 |
| Maca 750 | 90 Kapseln | 3 | 30 |
Die größere Dose muss damit nicht länger reichen. Umgekehrt bedeutet eine längere rechnerische Nutzungsdauer nicht, dass ein Produkt besser zu einem Anliegen passt. Zutat und Menge müssen ebenfalls vergleichbar sein.
Der Preis pro Portion
Der Preis einer Dose geteilt durch die Zahl der Tagesportionen ergibt einen Vergleichswert. Bei einem Preis von 24,90 € für Arginin 1000 und 30 Portionen sind dies 0,83 € pro Tagesportion. Für Zink 6 sind es bei 14,90 € und 60 Portionen gerundet 0,25 €. Diese Beträge sagen nichts über eine gesundheitliche Wirkung aus.
Die empfohlene Tagesportion beachten
Die ausgewiesene Tagesportion ist die Bezugsgröße der Rezepturangaben. Wenn Sie die Anzahl der Kapseln erhöhen, steigt auch die zugeführte Menge der Inhaltsstoffe. Überschreiten Sie die angegebene empfohlene Verzehrmenge nicht. Bestehen Zweifel an der Eignung, klären Sie diese fachlich.
Zusammenrechnen, bevor kombiniert wird
Verschiedene Produkte können denselben Nährstoff enthalten. Die Bezeichnungen auf der Vorderseite reichen zum Erkennen solcher Überschneidungen nicht aus. Prüfen Sie die vollständigen Tabellen und berücksichtigen Sie alle regelmäßig verwendeten Ergänzungen. Eine Kombination ist nicht automatisch erforderlich.
Praktische Übersicht
Notieren Sie Produkt, Tagesportion und Inhaltsstoffe auf einer Liste. Diese Übersicht kann ein Gespräch in der Arztpraxis oder Apotheke erleichtern und dabei helfen, Überschneidungen zwischen Präparaten zu erkennen.
Quelle für Kennzeichnungsgrundlagen: Nahrungsergänzungsmittelverordnung § 4. Die Rechenbeispiele verwenden die Preise und Tagesportionen der KERNWALD-Kollektion.
